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Autor: Gerdi
Datum: 19.01.03 13:38
Hallo Tibi,
ich kann Dir mit 100% Sicherheit sagen, dass man eine Erlaubnis vom Landesarbeitsamt benötigt um eine Au-pair Agentur zu eröffnen. Es mag ja sein, dass man ein Gewerbe einfach so bei der Stadtverwaltung anmelden kann, das genügt aber nicht und ohne diese Erlaubnis von der Bundesanstalt für Arbeit betreibt man unerlaubte Arbeitsvermittlung, das ist illegal. Wenn der Mumm da ist, bitteschön. Aber man bewegt sich auf dünnem Eis.
Rechtmäßig ist die Verfahrensweise wie ich Sie Dir beschrieben habe.
Gruß
Gerdi
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eva |
18.12.02 23:05 |
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eva |
18.12.02 23:28 |
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Andre´ |
19.12.02 01:18 |
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Reiner |
22.12.02 11:48 |
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tibi |
13.01.03 18:47 |
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Gerdi |
19.01.03 12:01 |
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tibi |
19.01.03 12:21 |
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Gerdi |
19.01.03 13:38 |
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Tibi |
19.01.03 14:02 |
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dirk |
19.01.03 20:43 |
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Andre´ |
26.01.03 14:20 |
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caro |
10.02.03 08:42 |
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ALEXIA |
26.03.03 21:29 |
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Jörg |
03.05.03 18:26 |