Autor: nobbido
Datum: 17.01.07 20:45
" hier ist rumänien! " ja, ich kenne das, aber jetzt ist da noch etwas, das sagt, " und hier ist brüssel " !!
ich habe eigentlich immer auf die "bürokraten" in bruesel geschimpft, gestehe jetzt, dass ich froh bin, dass es die administration in brüssel gibt .
ich glaube, es gibt jetzt eine chance für einen wandel, nur ... der fängt im kopf eines jeden einzelnen an .
das ist der Link zu der Entscheidung im fall zulassungssteuer in ungarn :
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62005J0290:DE:HTML
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kann dir eine PDF-datei der Abwicklungskriterien zum eigenimport aus der EU für Österreich schicken, wenn du mir deine email-adresse mitteilst .
da ist der Thema der Mwst allgemeingültig für die EU erläutert .
Die EU ist eine Zollunion !
es gibt dort übrigens auch eine einmalige zulassungsabgabe (NOVA) .
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in beiden Fällen gibt es bereits eine rechtsprechung in bruessel, die die ursprünglichen regelungen jeweils so nicht anerkannt hat und ausführlich begründet hat.
ungarn hat zum beispiel zum 1.1.2007 reagiert und das Verfahren modifiziert.
(mit steigendem alter des Autos wird dem Wertverlust entsprechend auch die Zulassungsabgabe abgeschrieben)
- das aktuelle rumänische Verfahren entspricht faktisch exakt dem Gegenteil !!!
das rechtliche Verfahren in bruessel hat keine 2 Jahre gedauert !!!
aufgrund der bereits vorliegenden entscheidungen kann man die jetzig erlassene regelung in rumänien
nur als äußerst dreist und ignorant gegenüber geltendem EU-Recht bezeichnen .
wer hat den nutzen ?
in jedem Fall nicht die menschen, die ich kenne und die sich auf ihren GOLF gefreut haben.
die Frage, wer hat da was von wem kassiert , drängt sich fast auf .
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