Autor: Gustav
Datum: 23.06.06 13:41
Hallo Alwin,
Du hast zwar Recht mit dem Mindeststammkapital, aber einige Handelsregister/Gerichte sollen laut meinem Informationsstand € 300,00 verlangen. Wie auch in RO üblich, werden bestimmte Gesetze bzw. Bestimmungen auch anders angewandt. Es mag sein, dass man auch nur mit dem Mindestkapital die GmbH gründen kann. In Hermannstadt haben wir aber andere Erfahrungen gemacht und um Verzögerungen bei der Genehmigung zu vermeiden den Betrag von € 300,00 einbezahlt. Das Geld kann man ja nach der Gründung wieder abheben bzw. verwenden. In der Regel sind ja schon laufende Kosten des Unternehmens zu bezahlen (Miete etc.), vorausgesetzt es handelt sich nicht um eine Schein-GmbH.
Hier wird manchmal der Eindruck erweckt, als wäre eine Gründung ein Kinderspiel. Wenn man mit der GmbH auch Geschäfte machen will, seien sie noch so gering, ist das auch mit Kosten verbunden. Das Stammkapital dient ja geradezu dazu um die Anlaufkosten zu finanzieren. Mit € 60,00 kann man allerdings nicht viel abdecken.
Grüße
Gustav
Grüße
Gustav
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