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Ausnahmen müssen von mir genehmigt werden.
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Diese Foren sind kostenlos und daher ausschließlich privaten Anfragen vorbehalten!
Ich bitte um Verständnis, wenn hier Beiträge gelöscht werden, die nicht meinen Vorstellungen von privaten Anfragen entsprechen.
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Autor: DeuromConsult
Datum: 05.12.05 21:44
Hallo Transit!
Wie Chrisak33 richtig beschreibt, kannst Du mit einer Gründung einer SRL auch als Deutscher Staatsbürger Grundstücke erwerben. Als natürliche Person, also als Privatperson, geht es nicht. Du kannst also als Privatperson eine SRL ( vergleichbar mit der deutschen GmbH ) gründen. Haftungskapital liegt unter 1000 EUR. Und kaufst im Namen der SRL, bei der Du 100 % Anteile hälst, dein Grundstück.
Bei weiteren Fragen, bitte direkt an mich wenden.
info@deurom.com
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Transit |
28.09.05 09:37 |
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kleiner Helfer |
28.09.05 21:34 |
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Bula |
29.09.05 07:35 |
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Ralf B. |
29.09.05 14:13 |
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Wolfgang |
02.10.05 12:36 |
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Chrisak33 |
04.12.05 13:34 |
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Marita |
16.12.05 19:22 |
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Re: Grundstückskauf in Ro, Rechte und Pflichten? Neu |
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DeuromConsult |
05.12.05 21:44 |