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Autor: Hamlescher
Datum: 15.01.05 15:02
Hallo Christoph,
sowohl Gesellschafter als auch alleiniger Geschäftsführer einer SRL können Ausländer sein. Ein Gf rumänischer Staatsangehörigkeit ist nicht vorgeschrieben. Ich habe auch eine GmbH in Hermannstadt gegründet und wir sind 2 dt. Geschäftsführer. Einen rum. Gf haben wir nicht und ich kann von hier aus via Internet etc. vieles erledigen.
Die Gründung der SRL in Rumänien war in vier Wochen erledig, in D haben wir für die Gründung der dt. GmbH 3 Monate benötigt.
Grüße
Hamlescher
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Christoph |
08.01.05 16:19 |
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vasilica |
08.01.05 22:00 |
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Christoph |
09.01.05 10:10 |
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Jochen |
15.01.05 10:53 |
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Re: s.r.l. - Gründung Neu |
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Hamlescher |
15.01.05 15:02 |
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ewald |
25.01.05 23:25 |
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Drechsler |
26.01.05 07:26 |
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ewald |
25.01.05 23:25 |