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Autor: xxx
Datum: 26.03.04 13:12
Aussage wg. Doppelbesteuerungsabkommen stimmt so nicht.
Siehe
http://www.fifoost.de/rumaenien/steuern/dba-brd/node8.php
Bemerkung vom Webmaster:
der Inhalt der obigen Adresse ist veraltet.
Abkommen vom 04. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen:
Dieses neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, das mit dem heutigen Datum des Austauschs der Ratifikationsurkunden in Kraft tritt, löst das bisher gültige Abkommen aus dem Jahre 1973 ab, das 1975 in Kraft getreten war.
Hier aktuelle Links:
http://www.bukarest.diplo.de/de/home/rede.dba.dt.html
http://www.bstbl.de/daten/1_99/BSTBL_I_1999_13_654.htm
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General World Trade |
25.03.04 10:20 |
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xxl |
26.03.04 10:36 |
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Re: Arbeiten als Deutscher in Rumänien Neu |
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xxx |
26.03.04 13:12 |
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General World Trade |
30.03.04 11:17 |
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cip |
26.03.04 16:07 |