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Autor: Matthias
Datum: 12.09.03 14:56
Hallo Valentina,
wenn Du eine Arbeitserlaubnis beantragst ( ist reine Formsache), dann gibt es darin Einschränkungen, wie z.B. der Satz : Selbstständige Arbeitsaufnahme nicht gestattet.
Da Du aber verheiratet bist entfällt dies bei Dir. Nach meiner Meinung darfst Du jederzeit selbstständig tätig werden. Aber frage doch einfach nochmal beim Arbeitsamt nach.
Gruss, Matthias
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Valentina |
08.09.03 16:35 |
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Carmen |
09.09.03 08:25 |
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Valentina |
18.09.03 15:24 |
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Re: Arbeitserlaubnis als Selbstständiger Neu |
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Matthias |
12.09.03 14:56 |
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lutzii |
20.10.03 15:02 |