Autor: horst8
Datum: 05.02.18 14:42
Mal sehen, ob ich richtig verstanden habe:
Davon ausgehend das,
Zitat
" ..... Laut EU Recht müssen diese Arbeitgeber dann dem Bewerber wegen Diskriminierung eine Entschädigung zahlen (Bis zu 3 Monatsgehälter)............."
es um die EU geht (und nicht um Deutschland) kann ich mich bei der Gemeinde Craiova (als Beispiel, oder egal wo in der EU) auf einen ausgeschriebenen Job bewerben. Diese Gemeinde antworten nicht. Dann, verletzen sie EU Gesetze und mit Ihrer Hilfe, wird die Gemeinde verklagt und ich werde entschädigt.
Ich bekomme 60% davon, und Sie 40 % (aus der Entschädigung) für Ihre Mühe.
Richtig?
Danke
PS
dann spricht nichts dagegen, das alle EU Bürger, sich im Voraus den Urlaub planen könnten. Selbstverständlich mit Ihrer Hilfe.
Man soll nur rechtzeitig reichlich Bewerbungen schicken, damit das Geld noch für diesen Sommer in der gewünschten Höhe aufs Konto eingeht.
Nicht zu vergessen wäre noch, das ein Deutscher sich nicht in Deutschland, und ein Rumäne nicht in Rumänien bewerben soll. Es könnte sein das man die Arbeit bekommt. Man soll sich immer in dem Land bewerben, wo man zu 100% sicher ist das man eine Absage bekommt. Sagen wir, wegen ... "Sprachmangel, unzureichende Sprachkenntnissen, ..."
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