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Autor: Bransbruno
Datum: 22.11.16 00:18
Einer meiner angeh. Verwandte verkaufen gerade ihr Grundstück an der Ukrainegrenze.
Daher habe ich erfahren, dass es sowas wie ein Vorkaufsrecht, des unmittelbaren Nachbars, gibt. Also aufgepasst beim Landkauf. Nicht das im nachhinein der Vertrag nichtig ist. Ja und das Geld...? Dem läuft man dann hinterher bis man Tot ist.
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Adrian1 |
10.04.16 14:58 |
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jo-buettner |
10.04.16 19:38 |
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Adrian1 |
16.04.16 02:48 |
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Cobmihai |
19.04.16 20:11 |
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Adrian1 |
05.10.16 21:36 |
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XTramp |
07.10.16 13:52 |
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Adrian1 |
13.10.16 14:49 |
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Cobmihai |
19.04.16 20:14 |
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Adrian1 |
20.04.16 03:28 |
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Adrian1 |
25.04.16 22:22 |
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Bransbruno |
22.11.16 00:18 |
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Secondtom |
22.11.16 12:21 |
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stefanarad |
09.01.17 15:54 |