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Autor: jo-buettner
Datum: 15.02.15 19:10
Soweit ich verstanden habe, gilt der Mindestlohn aber nur für Arbeitnehmer. Derartige Tätigkeiten als "Selbständiger" anzunehmen klingt jedoch arg nach "Scheinselbständigkeit" - das kann für den "Auftraggeber" und für den "Selbständigen" später noch recht Probleme bereiten.
Vorsicht auf beiden Seiten,
und Gruss
Jo
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Tvog |
14.02.15 21:32 |
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Joachim |
15.02.15 00:47 |
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Re: Hilfe im Haushalt und bei der Betreuung der Tante gesucht Neu |
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jo-buettner |
15.02.15 19:10 |
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Joachim |
16.02.15 00:12 |
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Bambi |
30.04.15 15:01 |