Ab sofort erscheint wieder jeder Beitrag sofort - ohne Moderation.
Als Gegenleistung bitte ich alle User darum, mir rechtswidrige, beleidigende oder sonstig sittenwidrige Beiträge
- auch eventuelle Rechtsverletzungen wie fremde Texte oder Fotos
sofort zu melden: reti@rennkuckuck.de
Aufgrund der Brisanz dieses Themas werden Aupair-Gesuche und -Angebote hier nicht mehr geduldet.
Ausnahmen müssen von mir genehmigt werden.
Achtung:
Diese Foren sind kostenlos und daher ausschließlich privaten Anfragen vorbehalten!
Ich bitte um Verständnis, wenn hier Beiträge gelöscht werden, die nicht meinen Vorstellungen von privaten Anfragen entsprechen.
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Autor: Buecherwurm
Datum: 06.05.14 16:14
Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Für den ausgewählten Beruf können Sie eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen. Die Feststellung der
Gleichwertigkeit ist zwingende Voraussetzung dafür, dass Sie den Beruf in Deutschland ausüben können.
Nähere Informationen unter:
http://www.emaa.de/258.0.html
Ich hoffe, es hilft Ihnen weiter
Gruß, Buecherwurm
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jessim73 |
28.04.14 13:40 |
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Re: Anerkennung Studium Erzieherin Neu |
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Buecherwurm |
06.05.14 16:14 |
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Buecherwurm |
07.05.14 09:40 |
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jessim73 |
08.05.14 11:15 |
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Joachim |
08.05.14 19:36 |