Autor: henning
Datum: 14.05.03 18:51
Danke Rennkuckuck,
das ist ja ein bisschen enttäuschend. Ich dachte, ich könne die deutsche Staatsangehörigkeit neben der rumänischen behalten, weil nach Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG):
§25...
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerbe der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaats zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Vor der Erteilung der Genehmigung ist der deutsche Konsul zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen oder privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.
...
siehe auch: http://www.auswandern-aktuell.de/beratungsdienst/beratung/zweitpass0.html
Ich dachte, das novellierte Gesetz hätte auch bei Eheschließung Gültigkeit. Und soweit ich weiss, haben die Rumänen nichts gegen zwei Staatsangehörigkeiten.
Trotzdem danke
Henning
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