Autor: francesco
Datum: 14.12.04 23:46
Hallo Guten Tag,
gestatten Sie mir, dass ich IHnen auf iHre Anfrage antworte, ich habe vor 2 Jahren meine Frau aus Rumänien geheiratet; es ist ein bisschen Behördenlauferei aber alles kein Problem.
Bei inem - normalen- Besuch Deiner Freundin dürfte Ihr auf keinen Fall heiraten, sondern: Du musst eine Einladung machen, mitder Absicht dass du die FRau heiraten willst, dann bekommt Sie ein- Heiratsvisum -dann rechtzeitig das Aufgebot bestellen, denn dies wird alles von einem Oberlandesgericht geprüft. Die FRau muss die Geburtsurkunde undeine Bestätigung eines Notars mitbringen. Wenn Sie nicht gut deutsch sprechen kann, braucht man bei der Heirat einen Dolmetscher. Nach der standesamtlichen Heirat, bitte sofort nach 2-3 Tagen z.B. zum Stadtamt oder Kreisverwaltung gehen, die Aufenthaltserlaubnis in den Reisepasseintragen lassen / ca. 2 Jahre gültig ) und dann zum Arbeitsamt die rbeitserlaubnis beantragen.
Solltesie nicht sofort Arbeit bekommen, geht zu Deiner krankenkasse und lasse sie mitversichern, es kostet nichts. n einedeutsche Staatsbürgerschaft kann man dann mal nach etwa 6-7 JAhren denken.
mit Gruss
Franz
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