Autor: Günther
Datum: 13.05.03 13:23
Hallo,
das ist wirklich kompliziert und es gibt nur sehr sehr wenig Möglichkeiten.
Da du Selbstständiger bist, hast du die Möglichkeit, deine Angebetete zu "Schulungszwecken" nach Deutschland zu holen. Dazu gehst du auf zum Arbeitsamt und stellst einen entsprechenden Antrag. Die Gründe dafür müssen aber sehr gut gewählt sein, warum du gerade eine Ausländerin nach Deutschland holen willst, bei 4,5 Mio (bin ich noch auf dem Laufenden ) Arbeitslosen !
Da ich nicht weiß, welchn Geschäften du nachgehst, kann ich auch keine Tips geben. Also gut überlegen, warum ausgerechnet Sie !!! (Filliale in Rumänien, vielleicht ???)
Das Kind kannst du dann im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland holen und ist mit dem Aufenthaltstitel der Mutter verknüpft.
Wenn alles gut geht, dann setzt sich das AA mit der Ausländerbehörde in Verbindung und die müssen dann ein entsprechendes Visum ausstellen. Dann besteht die Möglichkeit, dass Deine Freundin bis zu 18 Monaten in Deutschland bleiben kann. (Verlängerungen in Schritten von max 6 Monaten). Für die Zeit musst du deiner Freundin aber eine Ausbildungsvergütung bezahlen 
Aus eigener Erfahrung kann ich dir aber sagen, dass auch 18 Monaten sehr knapp werden können, wenn die Ex ihr verletztes Ego wieder durch irrationale Maßnahmen auf Vordermann bringen will.
Auf meiner Homepage habe ich diesbezüglich ein paar Seiten dazu erstellt. Vielleicht gibt es da noch ein paar Informationen für dich !
http://www.ursulet.de
Gruß
Günther
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