Autor: Günther
Datum: 13.05.03 12:48
Hallo Andy,
erst mal meinen Glückwunsch zur Hochzeit und alles Gute auf eurem gemeinsamen Weg.
In Deutschland gibt es keine "Niederlassungsbewilligung", aber ich denke, es ist das was wir hier als Aufenthaltstitel bzw. Aufenthaltsbewilligung kennen.
Der Titel ist auch oft mit einem Hinweis für die Erlaubnis einer Nichtselbstständigen Arbeit versehen.
Bei uns hier war es so, dass meine Frau sofort nach der Hochzeit, die gleichen Rechte hatte... zumindest, was die Arbeitsgenehmigung betrifft, wie sie auch eine Deutsche hätte.
Da ich Grenznah an Österreich wohne, weiß ich aber auch, dass einige Bestimmungen in Eurem Land, gänzlich von denen in Deutschland abweichen und nur nach und nach angepasst werden, vorallem was das Ausländerrecht betrifft. Viele Beamte kennen sich in den Bestimmungen dann gar nicht richtig aus. So musste ich bis zu einen "Bezirksobmann" nach Braunau fahren, bis ich die entsprechende Auskunft bezüglich durchreise durch Österreich, ohne Visum für Schengener-Staaten bekam.
Lass dir doch einfach mal von den Herren der "Ausländerpolizei" (bei uns Ausländerbehörde) die Bestätigung geben und gehe damit zum Arbeitsamt.
Probleme kann es geben, wenn beide Partner Ausländer sind. Dann gibt es auch bei uns Wartezeiten. Ich nehme aber an, dass du österreichischer Staatsbürger bist !
Viel Glück ( und gönn deiner Gemahlin doch noch ein paar Tage Urlaub )
Gruß
Günther
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