Autor: RalfH
Datum: 21.10.04 16:14
Hallo Marco,
sie kam damals als Tourist nach Deutschland. Später haben wir in DK geheiratet ohne "Heiratsvisum".
Hier in Deutschland ist alles erledigt ......Heirat ist anerkannt usw.... Nur für die Endgültige AE braucht sie zuerst ein Visum für Familienzusammenführung im Heimatland......
Eine Vorabzustimmung liegt bereits vor im Consulat.... Diese Info bekamen wir vom Consulat:
Braucht sie auf Ihre internationale Heiratsurkunde aus DK eine Apostille weil die Urkund ist aus einem dritten Land wie hat Lala geschrieben......
Gruss
1. 3 Formanträge
2. 3 Passfotos
3. 25,-- Euro / 12,50 Euro bei Kindern
4. internationale Heirats- und Geburtsurkunden im Original (bei Kindern nur Geburtsurkunde)
- Internationale Urkunden müssen zunächst vom rumänischen Außenministerium in Bukarest mit einer Apostille versehen werden. Bei Beantragung sind die mit der Apostille versehenen Originalurkunden und jeweils eine vom Deutschen Generalkonsulat in Hermannstadt beglaubigte Fotokopie vorzulegen.
5. Ggf.sind vorzulegen:
a.) Original Scheidungsurteil
Dieses ist zunächst vom rumänischen Justizministerium mit einer Apostille zu versehen und dann von einem anerkannten, vereidigten Übersetzer zu übersetzen. Die Übersetzung ist zu beglaubigen. Die vom rumänischen Notar beglaubigte Übersetzung ist zusammen mit einer vom Deutschen Generalkonsulat beglaubigten Fotokopie der bereits mit Apostille versehenen Original-Urkunde der deutschen Behörde vorzulegen.
b.) Zustimmungserklärung des/der leiblichen Vaters/Mutter zur Wohnsitzverlagerung des Kindes ins Ausland wie unter Pkt.5a beschrieben.
c.) Original Todesurkunde des verstorbenen Elternteils, wie unter Pkt. 5.a beschrieben.
d.) Anträge von Minderjährigen werden nur in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten entgegengenommen oder bei Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht.
6. Kopie des Passes oder Personalausweises des deutschen Ehegatten (einfach)
Hinsichtlich der Beglaubigung von Fotokopien wenden Sie sich bitte an das Rechts- und Konsularreferat des Generalkonsulats, str. Lucian Blaga 15-17, 550169 Sibiu.
Hinsichtlich der Beglaubigung von Fotokopien wenden Sie sich bitte an das Rechts- und Konsularreferat des Generalkonsulats, str. Lucian Blaga 15-17, 550169 Sibiu.
Die Bearbeitung der Visaanträge nimmt wegen Beteiligung der zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland sechs bis acht Wochen in Anspruch.
Sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind, bis auf die anfallenden Visagebühren, kostenlos. Die Ausgabe der Anträge ist gratis.
Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich!!
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