Autor: Günther
Datum: 08.09.04 06:38
Hallo Alex,
es ist etwas verwirrend, wie du das geschrieben hast, daher noch ein paar Fragen !
Es könnte nämlich sein, dass das ganze Durcheinander nur zustande kommt, weil du bereits während der Ehe einige Dinge nicht erledigt hast !
Du hast also ein deutsches Scheidungsurteil, bist also in Deutschland geschieden worden ?
Hast du die Scheidung in Rumänien anerkennen lassen, bzw. hast du nach der Hochzeit auch eine rumänische Heiratsurkunde ausstellen lassen ?
Dieses Scheidungsurteil aus Deutschland hast du in Rumänien übersetzen lassen und nicht mit einer deutschen)Apostille versehen lassen ? (Original)
Die rumänische Botschaft benötigt auf dem Original eine Apostille, damit sie dich aus der Staatsbürgerschaft entlassen ?
Bist du wieder verheiratet mit einem Deutschen ?
Wer sagt, dass du zweckst Erwerb der Apostille zum OLG (Oberlandesgericht) gehen sollst ?
Wenn die rum. Botschaft eine Apostille will, dann reicht eine Beglaubigung durch einen Notar sicher nicht aus ! Besser man geht zuerst zu eine von den Behörden anerkannten Übersetzer. Die Adressen erfährst du ggf. vom Standesamt. Es gibt einige, die rumänisch können !
Wenn du die Scheidung in Rumänien anerkennen lassen hast, müsste doch diese Anerkennung ausreichend sein !?
Viele Fragen, aber die Antwort ist wichtig um auch dir richtigen Ratschläge zu geben !
pa
Günther
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