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Autor: Günther
Datum: 07.09.04 06:30
Mit der Apostille wird bestätigt, dass es sich um ein Originaldokument handelt, von behördlicher Stelle ausgestellt. (einfach erklärt !)
Die Apsotillen können inzwischen auch von den Botschaften und Konsulaten beantragt werden.
Früher musste man dazu noch nach ROU fahren.
In manchen Bundesländern wird diese Apostille auf allen Urkunden verlangt.
Ein paar Informationen findet Ihr auch auf meiner Homepage unter http://www.ursulet.de
Gruß
Günther
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timeea26 |
06.09.04 14:25 |
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Re: Apostille auf meiner Original Geburtsurkunde |
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Günther |
07.09.04 06:30 |