Autor: uweandreas57
Datum: 28.07.04 10:32
hallo alexander,
leider hat eva recht. obwohl meine frau das alleinige sorgerecht hat und der vater ihres kindes keine unterhaltszahlungen leistet. alin so heißt der kleine hat in der brd nur eine befristete duldung. da wir jetzt allerdings nach ro fahren, haben wir uns schon von hier aus mit den ro behörden in verbindung gesetzt. nach aussage vom ro jugendamt, kann sie wenn wir in ro sind vor gericht zum wohle des kindes einen antrag stellen, wonach der vater keine einverständnisserklärung unterschreiben muß. will er nicht, wollte kohle, dieses schw.... kann dir aber genaueres erst sagen, wenn wir in ro beim gericht waren. ist schon ein schwachsinn. du bezahlst hier in der brd kindergartenbeiträge aber ich hab ja nicht ihn geheiratet. somit ist er hier wie jeder andere ausländer zu betrachten.
grüße
uwe
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