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Autor: René
Datum: 15.07.04 15:46
Hi,
1.)
ich schließe mich der Meinung von Günther an das der Vater den größten Ärger bekommen wird wenn seine Freundin nicht aus der Illegalität herauskommt er wird definitiv die Kosten der Schwangerschaft und alle anderen Kosten tragen. Es kann möglich sein das er noch von der Staatsanwaltschaft eine Klage dazubekommt die Aussichten nach 1,5 Jahren stehen nicht schlecht dafür. Ein weiteres Problem könnte sich womöglich sogar höchstwahrscheinlich bei Rückreise von Illegalen aus Deutschland in das Heimatland dazu kommen. Es ist egal ob über Österreich oder Slovakai oder T. und Durchfahrt Ungarn. Nach Beitritt dieser Länder in die EU sind diese Länder praktisch gezwungen schärfer zu kontrollieren und finden weden die garantiert etwas. Da hilft es auch nicht wenn Sie per Mitfahrer im PKW mit Deutschen Kennzeichen dahin fährt eventuell kann das dazu führen das das als Menschenhandel durchgeht.
2.) Möglichkeiten oder auch Tipps
Prüfe doch einmal wie sie in die Illegalität gerutscht ist. Danach zeigen sich verschieden Lösungswege.
Wurde Sie gezwungen nach Deutschland zu kommen kann man dies bei derPolizei (BGS) geltend machen
späterer Verlauf geht über Ausländerbehörde mit Duldung. Sollte aber der Freund der Schuldige werden könnte es für eine nicht schwangere schwierig werden.
3.) Schwangerschaft nutzen.
Welcher Monat ist sie denn? Ab 6. Monat könnte man zu erst zum Arzt gehen die Kosten bezahlt natürlich der Vater und sich Transportunfähig schreiben lassen und bei einer Schwangeren sollte das kein Problem sein.
Nachdem müsste sie sich sofort bei der Ausländerbehörde stellen (Ausländerbehörde sind keine Unmenschen und auch keine Faschisten wie man so oft von anderen Ausländern zu hören bekommt. Es geht nur darum das dieser Personenkreis nicht den Sozialstaat zu lasten geht) Diese werden durch die Transportunfähigkeit der Schwangeren und das womöglich anlaufende Verfahren wegen unerlaubten Aufenthltes gezwungen eine Duldung auf einen beschränkten Raum aus zu stellen. Mit dieser Duldung ist man ab sofort heraus aus der Illegalität (aber Negativeintrag wegen dieser Illegalität folgen für später.
Es kann auch passieren das sie einen bestimmten Platz in einem Asylheim zur besseren Kontrolle zu geteilt
wird. Noch sei dazu bemerkt die Behörde wird die Transportunfähigkeit trotz alle dem über prüfen. Nach erfolgter Kontrolle ist sie definitiv bis zur Geburt des Kindes in Deutschland. Jetzt hat der Freund und zukünftige Vater die Möglichkeit eventuell vorher bekommene Dokumente mit Apos. beim Standesamt einen Heiratstermin zu bekommen. Die Heirat sollte noch vor der Geburt des Kindes erfolgen damit sollte das die KK vom Vater übernehmen.
Trotz dem wird Sie aber nach bestandener Geburt erst einmal zurück fahren müssen. Ab dann kann man auf Fam. zusammenführung plädieren.
Also Überlegt ganz genau wie Ihr dies macht aber denkt immer daran das da bald ein Kind da sein wird was eine gesunde Struktur brauch. Womöglich werdet Ihr auch Geld einbüßen aber Geld ist nicht so wichtig wenn man glücklich ist.
MFG
Rene
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