Autor: Günther
Datum: 01.07.04 15:11
Hallo,
mit der Heirat bekommt die Ehefrau erst mal ein Bleiberecht, das befristet sein kann und in der Regel auch ist. Dies dient in erster Linie dazu, Scheinehen entgegen zu treten.
Niemand kann eine Ehe verbieten, nur weil einer oder auch Beide nicht aus eigener Kraft den Lebensunterhalt bestreiten kann. Weder das Standesamt, noch das Ausländeramt. Es könnte jedoch sein, das manchen Behörden die Einreise bis zu Ehe nicht zustimmen.
Ist die Angetraute erst mal da, wird sie nicht deshalb wieder zurück geschickt, nur weil der Ehemann als Alleinverdiener arbeitslos geworden ist. Sozialhilfe kann sie aber nicht beantragen. Allerdings bekommt der Ehegatte Sozialhilfe unter berücksichtigung der Unterhalstberechtigten Personen, wozu auch die Ehefrau gehört, sollte sie nicht arbeiten. Lustig wird das aber nicht werden, schon im Hinblick des jetzt in kraftgetretenen Sozialreform.
Vielleicht solltet ihr Euch das mit der Hochzeit nochmal überlegen, bis sich die finanzielle Situation wieder stabilisiert hat, ansonsten wird Eure junge Ehe schon sehr früh auf die Probe gestellt.
Gruß und viel Glück
Günther
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