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 Re: Nach Heirat in DK keine AE
Autor: RA Gustav Hamlescher 
Datum: 04.06.04 17:27

Hallo,

grundsätzlich muss die Heiratsurkunde eines ausländischen Standesamtes in Deutschland nach entsprechender Übersetzung anerkannt werden.

Man kann aber den ausländischen Ehepartner nicht einfach beim Einwohnermeldeamt anmelden, soweit er keine AE hat.

Jeder Ausländer braucht für einen längeren Aufenthalt in D einen Aufenthaltstitel. Rumänische Staatsangehörige können sich bis zu 3 Monaten pro Halbjahr als Tourist in D aufhalten.

Im Falle einer Eheschließung will der rum. Partner aber länger bleiben und braucht daher eine Aufenthaltserlaubnis.

Die AE kann bei einer Einreise nach der Eheschließung - vorerst als Tourist- bei der zuständigen Ausländerbehörde des Wohnortes des dt. Ehepartners beantragt werden und kann auch hier gleich erteilt werden.

Einige Behörden verlangen aber die Rückreise nach Rumänien, wo dann bei der dt. Botschaft bzw. Konsulat ein Antrag auf AE wegen Eheschließung beantragt werden kann. Die Botschaft fragt bei der Ausländerbehörde an, ob diese zustimmt. Diese muss zustimmen, wenn keine Einreisesperre gegen den ausländischen Ehepartner in D besteht. Ansonsten muss zuerst die Aufhebung beantragt werden.

Sobald die Behörde die Nachweise über die Eheschließung hat (egal in welchem Land) muss die Behörde der Erteilung des Visums zustimmen. Darauf hin erteilt die dt. Botschaft das befristete Einreisevisum nach D zum Zwecke der Familienzusammenführung. In D angekommen, geht man zur Ausländerbehörde und beantragt die AE, die dann zwischen 1-3 Jahren erteilt werden kann. Darauf hin hat man auch Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis.

Besteht die Ehe mindestens 3 Jahre kann dann ein Antrag auf Einbürgerung in D gestellt werden und so kann der Ausländer dann auch die dt. Staatsangehörigkeit erwerben, soweit überhaupt gewollt.

Ich kenne Fälle in denen die Heirat in D erfolgte, der rum. Ehepartner kam als Tourist her, und anschließend wurde ohne Rückreise nach RO die AE erteilt. Möglicher weise hängt das mit der Eheschließung in D zusammen.
Allerdings handhaben die Ausländerbehörden die Fälle unterschiedlich, leider.

Viel Erfolg all denjenigen, die davon betroffen sind.

Gustav

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RA Gustav Hamlescher 04.06.04 17:27
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