Autor: RalfH
Datum: 02.06.04 18:37
Hallo
ich habe meine Freundin in Dänemark geheiratet. Zurück in Deutschland habe ich Sie beim Einwohnermeldeamt angemeldet.
Auf der Ausländerbehörde beim Landratsamt wollten wir AE beantragen, wurde aber abgelehnt weil Sie kein Heiratsvisum hatte soll nach Rumänien zurück und mit dem Visum wieder kommen.
Damit bin ich natürlich nicht einverstanden dieser Streß und die Kosten. Ist dies überhaupt rechtlich richtig?
Was kann ich genau tun das Sie hier Ihre AE bekommt?.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Was meint Ihr dazu?
Sollte die ABH die Genehmigung nicht erteilen und auf eine Ausreise und einen neuen Visumsantrag bestehen, dann kann man noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen wegen Ermessungsfehler, denn das würde dem Artikel 6 des Grundgesetzes bzgl. Recht auf Unverletzlichkeit der Ehe widersprechen und evtl. auch der allgemeinen Verwaltungsvorschrift 9.1.0.4 zum Ausländergesetz (AuslG-VwV) "Das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Visumspflicht verliert jedoch an Gewicht, wenn offensichtlich ist, daß ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung erfüllt ist".
Ein Gerichtsurteil des VG München (Gerichtsbescheid vom 02.02.2001 - M 21 K 00.3535 -; 22 S., M0163) bestätigt dies. Ein interessanter Absatz aus diesem Urteil lautet wie folgt: ... Demzufolge darf die betreffende Ausländerbehörde die beantragte Aufenthaltsbefugnis nur dann versagen, wenn ausnahmsweise besonders schwerwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen, die gegenüber dem grundrechtlich gewährleisteten Schutz der familiären Lebensgemeinschaft überwiegen.
Steht nix das ein Visum Pflicht ist zum heiraten!
Ralf
Nachricht bearbeitet (02.06.04 18:59)
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