Autor: Günther
Datum: 01.06.04 09:06
Hallo,
wenn das Kind geboren ist und der Vater die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat, ist sie Mutter eines deutschen Kindes. Die Behörden können aber verlangen, dass sie von ROU aus den Antrag auf Familienzusammenführung stellt. Ich würde an eurer Stelle aber dann alles versuchen, dass die Mutter mit meinem Kind in D bleiben kann. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Behörden dann so hartherzig sind !
Habt ihr Euch auch mal Gedanken über eine Versicherung gemacht ? Wer bezahlt die Geburt ? Was ist, wenn es zu komplikationen kommt, was ich euch nicht wünsche ?
Ich weiß nicht, wann euer Termin für die Geburt ist und wieviel Zeit noch bleibt.
Jedenfalls wünsche ich euch viel Glück !
Gruß
Günther
http://www.ursulet.de
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