Autor: E.I.
Datum: 19.05.04 14:47
Hallo Günther !
Ich war wieder auf dem Website von dem Konsulat von Bonn und da hab ich wieder gelesen (http://consulat-bonn.romanians-de.org/info-consulare/Inreg-nastere/Info-inregistrare-nastere.pdf), so wie ich wußte.
Dem RO Staatsbürgerschaft für ein Kind, kann nur in dem ersten Jahr beintragt sein (doppelte Staatsbürgerschaft zu bekommen/haben). Normal muß in dem ersten 15 Tagen nach dem Geburt gemacht sein für lebende Kinder, in 3 Tagen für das Kind wer ist tot geboren und in 24 Stunden nach dem tod eines Kindes, wer ist lebendig zum Welt gekommen, aber es hat gestorben in diesem ersten 15 Tagen nach dem Geburt. So beim mir hette gewesen in dem ersten 15 Tagen, nur als jemand wer hatte Kaiserschnitt, dass war nicht machtbar. Weiter schreibt, dass ich muss eine Zustimmung von dem Konsul bekommen... es ist so etwas blödes... wer hat Zeit und Energie nach dem Geburt sofort auf dem Konsulat zu laufen...
Ich muß nachsehen, vielleicht klappt schneller und besser in RO beintragen, durch meinem Vater.
Gruß,
Eva
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