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 Re: Gilt Ro-Rentenanspruch auch in BRD???
Autor: Günther 
Datum: 19.05.04 13:24

Hallo Eva,

vielen Dank für die Komplimente für meinen Sohn. Ich wünsche euch natürlich auch alles Gute und ich denke, eurer Tochter ist genau so Süß wie unser Sohn !

Das Arbeitsbuch muss gegebenenfalls übersetzt werden. Dafür gibt es einige Stellen in Deutschland. Z.B. auch in München. Ich denke aber, dass die Rente in ROU nicht sehr groß sein wird und sich der Aufwand vielleicht nicht lohnt. Anders natürlich bei Aussiedlern bis (ich glaube) bis 1990.

Was die Beantragung für die doppelte (rumänische und deutsche) Staatsbürgerschaft betrifft, glaube ich hast du was falsch verstanden.
Du musst innerhalb eines Jahres die Staatsbürgerschaft für eure Tochter beantragen. Wenn ihr das nach Ablauf eines Jahres macht, dann muss ggf. der Konsul zustimmen. Wenn nicht, fahrt ihr eben nach Rumänien :-) und beantragt es dort.
Das mit den 15 Tagen gilt dann, wenn das Kind bei der Geburt oder kurz darauf gestorben ist. (Gott sei dank war das nicht der Fall bei uns) Dann musst du innerhalb 15 Tage den Antrag stellen. Deine Eltern können das auch machen, werden aber eine Vollmacht (Procura) von Dir, die original Geburtsurkunde mit Übersetzung und Geld :-) brauchen. In Rumänien ist es auch besser, weil die Tochter gleich einen "Cod numeric personal" beim Standesamt "Starea civila" bekommt !

Wir sind noch nicht mit unserem Kind nach ROU gefahren. Wäre noch zu früh gewesen, aber wir haben vor, dies im Juli zu tun. Die Grenzer in ROU kennen schon den Unterschied zwischen einen Kinderausweis und einem Reisepass und werden keine Stempel anbringen. Mach dir mal da keine Sorgen. Bin vor 2 Jahren mit unseren anderen Kindern gefahren und es hat prima geklappt. Sie waren bei mir im Reisepass und mein anderer Sohn hatte zusätzlich einen Kinderausweis. In beiden Fällen gab es keine Probleme. Am Besten, dein Mann lässt zusätzlich das Kind in seinen Reisepass eintragen. Dann kannst du sicher sein, dass es keine Probleme gibt. Laut Aussage des Auswärtigen Amtes brauchen Kinder unter 10 Jahren keine Ausweis mit Foto, viele Gemeinden und Städte machen aber auf wunsch ein Bild hinein. Dann muss der Ausweis aber nach einem Jahr erneutert werden.

Gruß

Günther

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