Autor: Günther
Datum: 18.05.04 06:38
Hallo Jürgen,
auf jeden Fall ist nach der Trennung, die Ausländerbehörde darüber zu informieren. Muss ja nicht gleich am selben Tag sein. Da sie noch unter 3 Jahre in Deutschland verheiratet war, wird sie vermutlich nicht in D bleiben können. Dies könnte sich aber bis zur Scheidung hinziehen.
Da sie nicht arbeitet, muss sie nachweisen, dass sie ohne Unterstützung des deutschen Staates ihren Unterhalt bestreiten kann. Gegebenenfalls müsst ihr für sie bürgen, bis die Unterhalstfrage geklärt ist. Aufkommen muss auf alle Fälle der Ehemann. Anderenfalls droht sogar die sofortige Ausweisung, je nach Bundesland kann das unterschiedlich schnell gehen. Solange sie noch Verheiratet sind, ist sie weiterhin beim Mann krankenversichert.
Wenn die Sache schon so verfahren ist, dass es keine andere Möglichkeit als die Trennung gibt, sollte schleunigst die Höhe des Unterhaltsanspruch geklärt werden, ggf. über einen Anwalt und noch in Deutschland. Da sie keine Einkünfte hat, kann sie Prozesskostenhilfe beantragen. Bei den Gerichten kann man in der Regel kostenlose Beratung erhalten. Einfach mal nachfragen !
Vielleicht ist der Mann ja einsichtig und die Frau nicht zu gierig und man einigt sich außergerichtlich. Wäre für Beide der günstigere und schnellere Weg !
So oder so, ist es eine blöde Sache !
Gruß
Günther
http://www.ursulet.de
|
|