Autor: Steffi
Datum: 17.05.04 15:59
Hallo Jürgen,
sobald sich deine Schwägerin getrennt hat, erlischt rechtlich gesehen auch ihr bleiberecht in Deutschland, dass heißt sie müsste das Land verlassen.
Solang aber keiner der Ausländerbehörde bescheid sagt, dass sie getrennt lebt, gibt es mit den Behörden keine Probleme. Ist zwar rechtlich gesehen nicht ganz einwandfrei - aber die Behörden stehen auch nicht jeden Tag vor ihrer Tür um zu prüfen ob sie noch mit ihrem Mann zusammenlebt.
Kommt also darauf an, ob ihr noch Ehemann der Ausländerbehörde bescheid sagt oder nicht.
Wenn ja kann sie ausgewiesen werden.
Wünsch deiner Schwägerin viel Glück.
Gruß Steffi.
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