Autor: RA Gustav Hamlescher
Datum: 28.04.04 11:44
Hallo Alexandra,
aus Erfahrung (ich arbeite in vielen Rechtsangelegenheiten betreffend Rumänien mit dortigen Kollegen zusammen) kann ich dir folgendes sagen.
Die Anerkennung des dt. Scheidungsurteils muss durch ein rumänisches Gericht erfolgen. Es muss dort ein Antrag gestellt werden, am besten durch einen Rechtsanwalt. Um lange Zustellungszeiten an den Ex-Partner in Deutschland zu vermeiden (der geschiedene Ehepartner in Deutschland ist eigentlich beteiligte Partei im rumänischen Verfahen und ihm müssen der Antrag und der Termin, sowie das Urteil zugestellt werden, sollten beide am besten durch je einen Anwalt vertreten sein. diese können Zustellungen in Empfang nehmen und die Parteien müssen demnach auch nicht nach Rumänien fahren. So kann man in 3-4 Wochen das Scheidungsurteil erhalten. Danach muss das Urteil mit der Apostille bei dem Ministerium in Bukarest versehen werden, denn nur so wird es in Deutschland auch anerkannt.
Wenn man nicht anwaltlich vertreten ist oder gute Beziehungen zu dem Gericht hat, kann man schon mit einer längeren Bearbeitungszeit von ca. 3-6 Monaten rechnen, abgesehen von sonstigen unvorhergesehenen "Verspätungen".
Ich könnte da weiterhelfen.
Gruß
Gustav
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