Autor: uweandreas57
Datum: 21.04.04 21:16
hallo ralf,
deine scheidung ist rechtskräftig, somit liegt beim standesamt in deiner familienurkunde der scheidungsvermerk vor. ausserdem hast du vom ordnungsamt eine meldebescheinigung in der geschieden drin steht. es kann nur sein, solltest du kinder aus deiner ehe haben, will das standesamt wissen, wer das erziehungsrecht hat. dies geht aus deinem scheidungsurteil hervor. hier geht es um vermögensauseinandersetzung mit dem kind, für welches du mit sorgeberechtigt bist. beim befreiungsverfahren gehts nicht um dich, sondern um deine verlobte. hier wird nur beantragt, daß sie kein ehefähigkeitszeugnis erbringen muß. allerdings vor einem notar in ro eine erklärung abgeben muß, daß sie nicht verheiratet ist. dieses muß mit einer apostille versehen werden und dann in deutschland von einem beglaubigten übersetzer übersetzt werden. es kann dann allerdings sein, wie mir heute unser standesamt mitgeteilt hat, daß vom olg nochmals eine eidesstattliche erklärung vor dem standesamt verlangt wird. bedeutet aber dann kein problem.
hoffe dir etwas geholfen zu haben
gruß
uwe
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