Autor: Balfu
Datum: 25.02.19 13:02
Hallo zusammen,
ich bin Rumänin, bin mit einem Deutschen verheiratet und wir leben zu dritt mit meinem leiblichen Sohn in Deutschland. Das formale Sorgerecht lag bislang bei mir und dem rumänischen Vater, der aber keinen Kontakt mehr zu seinem Sohn haben möchte. Beim deutschen Familiengericht wurde jetzt meinem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattgegeben (der leibliche Vater wurde hierzu bei einem rumänischen Gericht angehört und er hat der Übertragung des alleinigen Sorgerechts zugestimmt).
Jetzt meine konkrete Frage: bei Besuchen in Rumänien hatte ich für die Ausreise ein notarielles Schreiben dabei, in dem der leibliche Vater zustimmte, dass ich meinen Sohn ins Ausland (also zurück nach D) bringen durfte.
Wer ist denn jetzt in Rumänien zuständig, dass ich ab sofort eine rumänische Bestätigung habe, in der dokumentiert ist, das ich das alleinige Sorgerecht habe?
Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, der in einer ähnlichen Situation war/ist.
Vielen lieben Dank vorab.
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