Autor: jajaja
Datum: 26.01.11 12:39
Das deutsche Rechtssystem gibt dies her und dies weiss ich aus einem aktuellen Anlass,den ich aber hier nicht schildern werde.
Ein kleines Beispiel Mister Superschlau.Google einfach mal die Wormser Prozesse und schau,was Falschaussagen alles anrichten können.
Ich glaube so langsam,dass du ein kleines Identitätsproblem hast.Rumänien ist nicht gut....ich gehe nach D.....was bist du dort??? Auch wieder Ausländer.Dann kann man ja nur so werden.
Dieses Phänomen beobachtet man immer wieder bei Spätaussiedlern.
Und wenn wie in diesem Falle wirklich soviel entwendet wurde und evtl. noch Zeugen aussagen,dann wird ganz sicher der Staatsanwalt reagieren.Denn als erstes würde man die Beschuldigten vorladen zur Vernehmung.Da diese sicher nicht freiwillig nach D kommen,wird dann ein sogenannter Sicherungshaftbefehl erlassen,um ihrer habhaft zu werden.Und jetzt kommt der Ermessungsspielraum des Staatsanwaltes.Je nach Schwere des Deliktes kann ein nationaler oder ein internationaler Haftbefehl beantragt werden.
Dies wird hier sicher nicht der Fall sein.Aber es würde dazu führen,dass die Herrschaften bei Einreise auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstmal vorübergehend verhaftet werden und dann in den zuständigen Amtsbezirk überführt werden.
Dort findet dann eine Anhörung vor dem Haftrichter statt und dieser entscheidet über Haft oder nicht.UND DA DIE PERSONEN KEINEN FESTEN WOHNSITZ IN D VORWEISEN KÖNNEN,bleiben sie bis zur Verhandlung in Haft.Auch wenn bis zur Urteilsverkündung die Unschuldsvermutung steht.
Erzähl du mir nichts über deutsches Strafrecht.
Aber ich werde mit dir nicht mehr streiten,da dies zu nichts führt.Man kann den Eindruck bekommen,dass du abends an den Rechner gehst,in der Hoffnung,ich habe etwas geschrieben.
Wie ich schon mal sagte.Spritz dein Gift und lass dich aus.Wenn du danach besser schlafen kannst,dann soll es so sein.
Ich werd das ab jetzt besser ignorieren und basta.
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