Autor: Günther
Datum: 15.01.04 09:51
Hallo Andreea,
nur weil bei jemanden (in diesen Fall bei Euch) etas verlangt wurde, was eigentlich nicht sein dürfte, ist es noch lange nicht die Regel und für Alle verbindlich. Wenn der Konsul sich bei euch einschalten musste, war von Anfang an etwas nicht in Ordnung.
Auch meine Frau sollte ein Dokument beschaffen, das es in ROU so nicht gab, bzw. auf einen richterlichen Beschluß in ROU einen Beschluß für einen dort aufgeführten Absatz beschaffen . (Aussage des rum. Richters " soll ich meinen Beschluß nochmal beschließen ?....")
Was der deutsche Beamte nicht wußte war, dass ein Beschluß ein neues Verfahren ausgelöst hätte. (Ist auch in D so !)
Aus dieser Unwissenheit und Ignorantz des Beamten hätten wir sicherlich große Schwierigkeiten bekommen, wenn ich alles so gemacht hätte, wie der Beamte es wollte. Nur habe ich meine Frau nicht alleine gelassen und mir die rechtlichen Grundlagen in ROU wie auch in D über einen Rechtsanwalt besorgt und konnte letztendlich beweisen, dass die von dem Beamten geforderten Unterlagen keinesfalls Notwendig waren. Niemals hätte ich einen Scheidungseintrag auf der original Geburtsurkunde zugestimmt. Höchstens auf der beglaubigten Übersetzug. Was hat eine Scheidung mit der Geburt zu tun ?
Es erweckt so bei mir den Eidruck als wenn dich dein Mann in dieser Beziehung etwas alleine gelassen hat... wie gesagt, nur den Eindruck !
Tatsache ist ... und da seid ihr, Carmen und du auch ja einig, dass die Behörden oft selbst nicht wissen, wie die rechtlichen Bestimmungen sind und aus dem Bauch heraus entscheiden, was sie benötigen.
Die Gesetzestexte tun ihr übriges dazu.
Zum Beispiel:
(1) ... "eine Aufenthaltsgenehmigung kann unter berücksichtigung ......... verlängert werden" Kann, heißt er muss nicht, also entscheidet der Beamte..... nein.
(2.) .... "zur Klärung der ...... kann eine Urkunde XY angefordert werden...." Wie wird der Beamte entscheiden ? ... ja natürlich will er die Urkunde XY sehen und sei es nur, damit er von dir für ein paar Tage Ruhe hat.
Und glaubst du, dass die Vorschriften auf alle Länder dieser Erde zugeschnitten sind ???? Ich hoffe doch nicht !
Der Clou bei uns war, dass eine äußerst "höfliche" und "übereifrige" rumänische Dame im Konsulat diese entspechende Passage einfach nur falsch übersetzt und interpretiert hatte. Absicht ...???? nu sti !
Ich brauche euch mit euren hervorragenden Deutschkenntnisen ja nicht zu erklären, dass in Deutschland ein falsches Wort am falschen Platz den Sinn völlig verändert.
Was ich mit diesen langen Beitrag sagen will ist, dass jeder von Euch Recht hat. Nur sollte man nicht immer alles glauben, was da so verlangt wird. Im Zweifelsfall ruft doch bei einem anderen Standesamt oder anderem OLG an und erkundigt euch. Bittet den freundlicheren von Beiden dann um Unterstützung und ggf um "Amtshilfe". Beamte sind auch nur Menschen und machen dann und wann mal Fehler.
Ich habe sowohl in Rumänien als auch in Deutschland fähige und hilfsbereite Mitarbeiter in den Behörden kennengelern und viele Mißverständnisse konnten so gelöst werden.
Ein Sprichwort sagt bei uns..."Wie man in den Wald ruft, so schallt es wieder heraus " !
Also bleibt immer höflich und freundlich... ihr habt ja beide scheinbar eine gute Schule und Stube gehabt !
Ich hoffe nur, ihr habt Dia jetzt nicht erschreckt und sie weiß jetzt endlich, woher sie die Apostillen bekommt !
pa
Günther
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