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Autor: Trioveseliei
Datum: 09.07.11 19:06
Hallo Isti,
die rum.Übersetzung ist nur dann gültig, falls auch die Unterschrift des rumänischen Übersetzers notariell authentifiziert und diese notarielle Authentifizierung mit rumänische Apostille, versehen ist.
In Deutschland beglaubigt der Übersetzer selbst und man benötigt keine Authentifizierung und Apostille mehr.
Josef - Übersetzer - Handy: 01629229925 - bei unterdrückter Tel/Handy-keine Antwort.
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Isti |
08.07.11 11:18 |
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Re: Anerkennung von rum. Dokumenten in D Neu |
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Trioveseliei |
09.07.11 19:06 |
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Eifelprinz |
11.07.11 06:55 |
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Isti |
11.07.11 12:24 |