Autor: Günther
Datum: 13.01.04 16:00
Hallo Andreea,
ich kann mir auch, wie Carmen nicht vorstellen, dass er eine Geburtsurkunde meinte. Das gibt es wirklich nur im Zusammenhang mit einer Heiratsurkunde. Vielleicht hat sich der Standesbeamte auch versprochen. Das bekommst du nirgends auf dieser Welt. Eine Geburtsurkunde ist einen eigenständige Urkunde, die auch nur einmal ausgestellt wird und es werden keine Eintragungen gemacht. Eine Heiratsurkunde dagegen kann öfter und auch mit Vermerken ausgestellt werden.
Arbeitserlaubnis:
Wenn du verheiratet bist bekommst du in der Regel, bis dein Pass umgeschrieben wurde (Name, Adresse) eine Aufenthaltstitel für 3 Monate. Hast du bereits eine Arbeitsstelle gefunden, bekommst du vom Arbeitsamt eine vorläufige Arbeitsgenehmigung die sich der Aufenthaltsgenehmigung des Ausländeramtes anlehnt.
Sind die restlichen Formalitäten (Neuer Name, neuer Wohnsitz, etc, etc.) erledigt und das Ausländeramt stellt die Aufenthaltsbewilligung aus, bekommst du vom Arbeitsamt eine unbefristete Arbeitsgenehmigung.
Abweichungen sind von Bundesland zu Bundesland möglich. Aus welchem kommst du ?
Gruß
Günther
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