Autor: Dia
Datum: 06.01.04 11:45
Hallo Rauschel,
das ist sehr lieb von Dir, danke!
Mittlerweile habe ich aber was mehr erfahren. Ich habe den Tipp bekommen, beim Oberlandesgericht direkt anzurufen, denn oftmals verlangen Standesämter Sachen, die die dann gar nicht benötigen.
Es war auch ganz gut dass ich es getan habe, denn da habe ich die Auskunft erhalten, dass es absolut nicht nötig ist, die Unterlagen mit einer Apostille zu versehen. Das ist aber in jedem Bundesland unterschiedlich.
Und OLG NRW braucht es nicht. Sie müssen lediglich von einem vereidigten Übersetzter hier in Deutschland übersetzt werden. Das reicht schon.
Ich glaube wenn du das Ganze veröffentlichen würdest, würde es hier eh keiner glauben
. Lustig wäre es aber schon. Aber nur für die, die es nicht durchmachen müssen.
Vielen Dank noch mal und viele Grüße
Dia
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