Autor: Trioveseliei
Datum: 12.07.10 20:17
Kurz zur Apostille- ist prakticsh eine Superbeglaubigung der Unterschrift des Notars und Übersetzer.
Auch wenn die Vollmacht in rumänischer Sprache ausgefertigt ist-und Sie nicht einen, für die Unterschrift des Notars und Apostille, nhemen wollen-können Sie dieses in DE, wie folgt machen:
1.- Die Unterschrift des deutschen Notars- hat ja noch einen Text der ausgefertigt werden muss- vor der Unterschrift des Notars für die notarielle Authentifizierung;
2.- Nachher wird Punkt 1 von einem deutsch-rumänischen Übersetzer und beglaubigt-und diese Unterschrift des Übersetzers wird wieder von dem Notar authentifiziert;
3.- Punkt 1 und 2- werden jetzt dem Landgericht, vorgelegt.
Empfehlenswert, dass der Notar und Übersetzer zum gleichen Landgericht-bevollmächtigt sind- sonst doppelte Gebühren.
4. Nachher, muß die Apostille dann in die rumänische Sprache übersetzt werde.
Man dieses auch in Rumänien oder über das rumänische Konsulat bei der rum.Botschaft in Berlin oder bei den Generalkonsulaten München und Bonn, machen.
Schill Josef-Übersetzer
Viel Erfolg
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