Autor: chris2009
Datum: 22.06.10 20:42
Hi, das ist die letzte Info welche Ich erhalten habe.
ist die noch aktuell, denn da steht nichts von wegen dass man einen Ehevertrag machen koennte!
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1.
Das rumänischen Recht kennt nur einen gesetzlichen Güterstand und zwar den Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft. Aus rumänischer Sicht ist eine Abweichung von diesem Güterstand nicht zulässig und vertragliche Vereinbarungen zum Güterstand sind aus rumänischer Sicht auch nichtig und somit ungültig. Aus rumänischer Sicht kann keine Rechtwahl getroffen werden (z.B.: für das in Deutschland belegene Vermögen soll deutsches Recht gelten).
2.
Der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft kennt folgende Vermögensmassen:
a) Gesamtgut der Ehegatten (dasjenige Vermögen, was von den Ehegatten in der Ehe erworben wurde),
b) Vorbehaltsgut (auch "Eigengut" genannt) eines Ehegatten (das vor der Eheschließung erworbene Vermögen eines jeden Ehegatten; das während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung durch einen Ehegatten erworbene Vermögen, sofern nicht der Verfügende bestimmt hat, dass sie Gesamtgut sein sollen).
Es soll allerdings nach rumänischem Recht anlässlich der Scheidung möglich sein, Vereinbarungen zur Auseinandersetzung des Gesamtgutes zu treffen.
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