Autor: c-wolf
Datum: 24.05.10 21:54
Die im Originalpost angegebene Konstelation klingt aber ganz anderes als die obige Fragestellung.
Auch deswegen, stimme ich dir zum obigen voll zu.
Anfangs aber war die Rede von rum. Freundinen usw.
Ich vermute mal, das was in dem Ehevertrag vereinbart wird, hat für BRD Gültigkeit, wenn du internationale Beziehungen beabsichtigst und Zweifeln hast, solltest du auch das Risiko betrachten, dass solche Ansprüche ggf- nach Rumänien durchgesetzt werden müssen, wass ich mir als relativ schwierig vorstelle.
Also wenn die "Geschäftspartnerin" sich nach RO absetzt, dann ist der Ehevertrag wahrsch. nur Luft.
Ich zweifele an der Intelligenz jener, die sich vor Verallgemeinerung in Betroffenheit flüchten
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