Autor: tuffi
Datum: 12.08.09 12:15
hallo,
ich habe es ähnlich erlebt wie hier beschrieben, allerdings mit einer deutschen ehefrau. sie hat bei ihrem auszug die kinder mitgenommen und mir mitgeteilt "du siehst die kinder erst wieder, wenn wir geschieden sind und alles finanzielle geregelt ist!!" sie hat ALLES versucht, mich angezeigt weil ich sie mehrfach krankenhaus reif geschlagen hätte und so weiter und so weiter. dann war mein sohn endlich - zunächst zu besuch - bei mir, wollte ganz bei mir sein und das habe ich zu erreichen versucht. sie hat mir das jugendamt auf die pelle geschickt, die dann plötzlich vor der tür standen, hat das familiengericht eingeschaltet und hat sich dinge einfallen lassen, die man sich kaum vorstellen kann.
dennoch lebt mein sohn nun ganz bei mir!! das hat einige gerichtstermine und viel geld für anwälte gekostet, aber er ist MEIN SOHN!!! und wenn man aus dem mund seines kindes hört "papa ich möchte bei dir bleiben", dann ist es nach meinem verständnis meine verdammte pflicht, ihm das zu ermöglichen und ALLES für das glück des kindes zu tun, sei es in bezug auf die kindesbetreuung, auf das allgemeine wohl des kindes, auf die schule, auf die freizeit aktivitäten. einfach alles. und das wird auch so bleiben.
@dennisa2005: prinzipiell kann ich verstehen, das es dich zurück nach rumänien zieht und ebenso kann ich verstehen, das du dein kind bei dir haben möchtest. aber väter lieben ihre kinder ebenso und trotz allem verständnis hätte ICH auch himmel und hölle in bewegung gesetzt, um das kind zurück zu bekommen.
aber, zurück zu diesem fall. das aufenthaltsbestimmungsrecht ist nur die halbe miete. will sagen, dagegen kann man jederzeit vorgehen und das anfechten. zum wohl des kindes, die eigenen interessen sollten da außen vor sein - so schwer das auch ist. nach der schilderung gehe ich davon aus, das ihr gemeinsames sorgerecht habt. und wenn dieses nicht einvernehmlich geregelt ist, gibt es immer wieder ansätze, auch das aufenthaltsbestimmungsrecht neu zu definieren.
im übrigen, ich kann mir vorstellen das NICHT mehr vorgefallen ist, als hier durch dennisa2005 dargestellt wurde. die kindesentführung reicht schon aus um zu solch einem urteil zu kommen. und das ein treffen nur unter aufsicht stattfinden soll, dient der vorbeugung einer weiteren "ENTFÜHRUNG"... ein extrem krasses wort, wenn es in bezug auf die leiblichen eltern eines kindes angewandt wird. obwohl ich mega mieses mit meiner eigenen frau erlebt habe, so halte ich dennoch nichts von den stumpfen giesskannen verurteilungen, wie sie hier zu lesen sind. das sind spekulationen, die man besser für sich behalten sollte.
den rückweg nach rumänien sehe ich schon als kritisch an, zumal dein mann da offenbar nicht zustimmen wird - was ICH auch nicht tun würde. ich würde dir eine beratung bei einem anwalt empfehlen, einen anderen weg sehe ich so nicht. denn einvernehmlich... dafür ist das verhältnis zu deinem mann nun wohl nachhaltig zu heftig gestört...
viele grüsse
tuffi
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