Autor: Trioveseliei
Datum: 26.05.09 08:47
Hallo,
am besten Vollmacht/ Procura/Imputernicire bei einer der rumänischen Generalkonsulate in Bonn, München oder beim Konsulat der rumänischen Botschaft in Berlin.
Achtung: Bitte Apostile Haga 5.10.1961- nicht vergessen- bekommt man bei der Prefectura- nur mit Unterschrift vom Prefect oder Stellvertretendden Prefect, gültig.
Übersetzung in die deutsche Sprache in Rumänien, hat keine Sinn, denn diese ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht gültig; idem umgekehrt.
ACHTUNG: INTERNATIONALE URKUNDE, beantragen - und auf diese Apostille.
Falls noch Fragen: Josef Schill-07031/237571 oder 0171/2688900 oder Josef.Schill@t-online.de, beeidigter Urkunden übersetzer.
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