Autor: Melli
Datum: 16.04.09 17:48
Hallo!
Ich und mein Freund werden in einigen Monaten heiraten. Er ist aus Rumänien, lebt aber seit 4 Jahren mit mir zusammen in Dtl. 2 Jahre nach unserer Heirat möchte er einen Einbürgerungsantrag stellen. Meine Fragen lauten:
1.Bekommt er mit der Heirat automatisch eine Arbeitserlaubnis/EU-Arbeitseraubnis (bisher hat er nur ein Gewerbe angemeldet, hat KEINE EU-Arbeitserlaubnis)?
2.Hätte er ggf. Anspruch auf Sozialleistungen?
Wenn nicht durch Heirat, dann aber, wenn er deutscher Staatsbürger ist?
3.Er hat 2 Kinder, für welche er alleiniges Sorgerecht hat, was ist mit denen, haben sie Rechte durch die Heirat ihres Vaters (ich adoptiere sie nicht)?
Wenn sie mit eingebürgert werden in 2 jahren, haben die Kinder Anspruch auf Sozialleistungen?
Oder auch allgemein: Was ändert sich rechtlich für einen Rumänen, wenn er mit einer Deutschen verheiratet ist?
Ich habe konkret darüber nichts erfahren können, und freue mich über Antworten!
LG Elli
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