Autor: Linda
Datum: 12.08.08 14:08
Hallo Volker,
Da Du Dich gut auskennst, möchte ich Dir ein paar Fragen stellen.
Erst einmal ein paar Angaben zu meiner Person: bin rumänische Staatsbürgerin und lebe seit Anfang 2004 in Deutschland. Habe dann Ende 2004 einen Deutschen geheiratet und möchte jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Mein rumänischer Pass läuft Anfang November 2008 ab. Erst wolle ich meine rumänischen Papiere auf den neusten Stand bringen - Pass, etc - , das ist aber ohne weiteres nicht möglich, da ich versäumt habe meine Ehe in RO eintragen zu lassen, würde die Prozedur jedoch zu lange dauern. Habe mich beim Konsulat erkundigt was alles nötig ist, um die ganze Geschichte von hier aus zu regeln. Da hat man mich als aller erstes darauf aufmersam gemacht wie hoch die Kosten sind, um alles zu regeln. Über meine Mutter, die in Ro lebt, wäre dies jedoch auch nicht einfacher, da ich persönlich bei den dortigen Behörden erscheinen muss oder für jedes Papier, das erforderlich ist, eine Vollmacht für meine Mutter machen lassen muss. Schwierig ist es mit der Wartezeit, ich kann leider keine 3 Monate nach Ro, wegen meines Studiums.
Gemäß § 9 des StAG kann ich einen Antrag auf Einbürgerung stellen, möchte jedoch meine rumänische Staatsangehörigkeit nicht unbedingt aufgeben( obwohl das auch nicht sehr tragisch wäre, jedoch beträgt die Wartezeit , wenn man die rum Staatsb.aufgeben will, länger als 1 Jahr).
Meine Frage: Was für einen Grund könnte man angeben, was die Behörden akzeptieren, weswegen man die rumänische Staatsbürgerschaft nicht ablegen kann?
oder Wo finde ich das EU-Urteil?
Volker aus Fürth schrieb:
> Zur Einbürgerung muss die RO-Staatsangehörigkeit nicht mehr
> aufgegeben werden. Lt. einem EU Urteil, an dem sich jetzt auch
> D hält kann man 2 Staatsangehörigkeiten haben wenn das EU
> Herkunftsland 2 Staatsangehörigkeiten zulässt. Bei RO ist das
> der Fall.
Würde mich über eine baldige Antwort freuen.
Liebe Grüße, Linda
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