Autor: c-wolf
Datum: 12.04.08 22:42
Also, ilena
Famillienzusammenfuehrung ist nicht drin, soweit ich es weiss gilt das nur auf gleichen Zweig oder abwaerts, dh. auf Kinder, aber nicht aufwaerts, dh. vollj. Kinder koennen koennen sich nicht auf FZF berufen um die Eltern nach D zu bringen.
Ein Rentenanspruch kann berechnet werden, ich gehe aber davon aus, dass in der jetzigen Situation sehr schwer wenn nicht gar unmoeglich sein durfte einen Rentenanspruch mit dem man leben kann durchzusetzen.
Pflege, sozialversicherung usw. wuerde ich pers. sagen, wenn ueberhaupt dann ueber eine private oder extra Versicherung, aber nicht als Regelfall.
Was haelst du davon, wenn ihr ggf. ein Privatheim oder eine Privatklinik fuer die Mutter in RO findet, da waeren die Konditionen um einiges besser.
Ich zweifele an der Intelligenz jener, die sich vor Verallgemeinerung in Betroffenheit flüchten
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