Autor: Katja75
Datum: 13.11.07 09:05
Hallo c-wolf,
die Wartezeit sind nach wie vor 8 Jahre, ehe Mann oder Frau die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann. Es geht auch nach 3 Jahren, wenn ein deutscher Ehepartner vorhanden ist. Nach den 8 Jahren ist ein Deutschtest keine Pflicht, wenn die zuständige Sachbearbeiterin sich davon überzeugen kann, dass der oder die Betreffende die deutschen Sparche "ordentlich" sprechen und sich verständigen kann. Es muss lediglich von Hand ein Lebenslauf geschrieben werden.
Mein Mann hat im März diesen Jahres die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und brauchte lediglich den Lebenslauf schreiben. Am besten beim zuständigen Landratsamt, Staatsangehörigkeitsstelle, erkundigen. WIr hatten bei uns eine supernette Sachbearbeiterin. Letztendlich hat mein Mann 7 Monate gewartet und hat nun beide Staatsangehörigkeiten.
Ich wünsche noch eine schöne Woche
Katja
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