Autor: klura1960
Datum: 04.10.07 07:30
Hall,
wenn deine Freundin das ALLEINIGE Sorgerecht für das Kind hat, das steht übrigens im Scheidungsurteil, kann sie mit dem Kind ausreisen, muß aber eine Kopie dieser Scheidungsurkunde an der Grenze abgeben, natürlich muß sie auch das Original vorlegen.
Hat sie nicht das alleinige Sorgerecht, braucht ihr die Zustimmng und Unterschrift des Vaters. Das müßt ihr in Ro bei einem Notar machen bzw. der Vater muß zu einem Notar gehen, diesen Brief aufsetzen lassen und mit Apostille versehen lassen. Das wird dann an der Grenze bei der Ausreise vorgelegt und bleibt auch dort.
Grüße
Rainer
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