Autor: c-wolf
Datum: 07.09.07 10:48
Halte ich nicht fuer korrekt.
Die doppelte Staatsbuergerschaft wird zwar toleriert aber nicht gefordert.
Die DS entstand zB. dann wenn Spaetaussiedler eingebuergert wurden und das Aufgeben der bisherigen Staatsbuergerschaft unzumutbar war wegen hohen Kosten.
Inzwischen ist es laut mein Informationsstatus so, dass bei der Einbuergerung die bisherige Staatsangeh. aufgegeben werden muss, was auch Sinn macht.
Ich bin selbst in den 90er eingebuergert worden und habe noch die doppelte Staatsangeh. aber meine RO-Papiere habe ich nicht mehr erneuert, weil ich das was ich brauche auch mit dem D-Pass/Ausweis erledigen kann.
Wie bereits in dem anderen Topic gesagt, ist es bei Tuerken so, dass diese automatisch die bisherige Staatsangehoerigkeit verlieren wenn sie die deutsche oder tuerkische dazu beantragen.
Ich kann mir ein analoges Verfahren bei allen Staatsbuerger gut vorstellen.
@ina
Soweit ich weiss, sind es nach wie vor 7 Jahre. Durch den Nachweis der erfolgreichen Teilname an einem Integrationskurs (dies kann im Einzelfall oeffentl. gefoerdert werden) kann diese Wartezeit verkuerzt werden.
So wie du schreibst, habe ich keine Bedenken dass du diesen Nachweis ohne Probleme erbringen kannst (wenn bei dir es ueberhaupt erf. sein wird).
Ich zweifele an der Intelligenz jener, die sich vor Verallgemeinerung in Betroffenheit flüchten
Nachricht bearbeitet (07.09.07 10:52)
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