Autor: ThePinky
Datum: 26.06.07 10:20
Zitieren:
3. Bescheinigung des rumänischen Geburtsstandesamts, dass im Geburtsregister keine Vermerke
über eine Eheschliessung, bzw. dass Vermerke über eine vorherige Eheschliessung sowie die
Scheidung dieser Ehe vorhanden sind, im Original mit Apostille und einer vollständigen Übersetzung
in die deutsche Sprache
4. Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung + Übersetzung + Apostille
Also das Papier unter 3. bekommst du vom rumänischen amt.
das 4. brauchst du nicht, du kannst bein einreichen der papiere in Deutschland beim standesamt eine eidesstadtliche erklärung ablegen, diese ersetzt das papier unter 4.
solltest du das papier unter 4. doch in Rumänien machen wollen, dann must du zu nem Notar gehen, und dort halt in eigenen worten niederschreiben "hiermit erkläre ich das ich bla bla bla ledig bin, so und soviel kinder und und und habe", das ganze unterschreibt dann der Notar hm beim standesamt oder so.... aber ne eideststaatliche erklärung in D aufm standesamt machen is einfacher...
und übersetzen NICHT IN RUMÄNIEN, weil das wird in deutschland nicht anerkannt, das muß ein in deutschland anerkannter eidesstadtlicher übersetzer machen, das kann sogar problematisch sein wenn der in deutschland aus nem anderen Bundesland kommt...
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