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 Re: Unterhaltsrecht in RO
Autor: jupp 
Datum: 04.04.07 21:01

Hallo,
also Trennungsunterhalt bis zur Scheidung musst du in jedem Falle bezahlen, das kann gar kein Gericht verweigern.!!
Nachehelicher Unterhalt entfällt sofern es sich um eine kurze Ehe gehandelt hat.
Kurze Ehe = 2- maximal 3 Jahre.
Der Trennungsunterhalt ist wie gesagt fällig, da kommst du mit Sicherheit nicht drum rum.
Ich kann mir auch nicht vorstellen das ein Gericht diesen abgelehnt hat.
An deiner Stelle würde ich ganz schnell zusehen das diese Ehe geschieden wird, denn Rentenanspruch hat sie auch für den Zeitraum der Heirat. ;-)

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 Unterhaltsrecht in RO  Neu  
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