Autor: Wilhelm
Datum: 22.03.07 19:13
Hallo,
die Ledigkeitsbescheinigung , bekommt man nur vom rumänischen Standesamt wo die Geburt, eingetragen ist.
Sie können auch eine Vollmacht ausfertigen, nach meinen Kenntnissen , muß die Vollmacht von einem rumänischen Generalkonsulat( nicht Honorarkonsulat), beglaubigt sein.
Achtung-wichtig:
1.- Falls Scheidung - bitte endgültiges Scheidungsurteil( sentinta definitiva)- falls nur das gewöhnliche Scheidungsurteil , unbedingt in der Ledigkeitsbescheinigung, eintragen;
2.- Geburtsurkunde- nach Möglichkeit die "internationale Geburtsurkunde";
3.- Ich empfehle alle Unterlagen mit Apostille de Haga;
4.- Nach meinen Kenntnissen auch Bescheinigung für den Wohnsitz und Arbeitsbescheinigung mit Entgelt;
5.- Nach Einreichung der Unterlagen beim Standesamt, werden diese zum Landgericht , zur Überprüfung, gesendet.
Viel Erfolg
Wilhelm
Übersetzer rumänische Sprache,
Fax/Fon:01805/06034382930
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